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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Konzept54 Online Marketing Agentur Ludwigsburg

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Was ist ein AVV?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich, wenn ein Unternehmen (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens (Verantwortlicher) verarbeitet. Als Online Marketing Agentur verarbeitet Konzept54 im Rahmen verschiedener Dienstleistungen personenbezogene Daten unserer Kunden.

Der AVV regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Pflichten und Rechte beider Parteien.

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